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Dieser interessante Beitrag wurde hier erstellt: basicthinking.de
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Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung(DSGVO) in Kraft. Alle Unternehmen sind betroffen und müssen die neuen Datenschutzanforderungen umsetzen. Auch besonders das digitale Marketing und die damit verbundene Webanalyse mit ihren diversen Tools sind betroffen. Hier gilt es für Unternehmen entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass Tracking und Data Driven Marketing datenschutzkonform durchgeführt werden.
Die DSGVO legt fest, dass personenbezogene Daten oder sogenannte Personal Identifiable Information (PII) nur mit Einwilligung der betroffenen Person gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Diese Einwilligung muss explizit für einen fest definierten Zweck eingeholt werden. Es darf nicht mehr eine unbestimmte Kollektiv-Einwilligung eingeholt werden.
Unternehmen müssen den Nutzungszweck transparent kommunizieren. Demnach dürfen Analytics- und Marketing-Tags, die auf personenbezogene Daten zurückgreifen, diese speichern und verarbeiten wollen, erst ausgeführt werden, wenn die Einwilligung des Users vorliegt.
Personenbezogene Daten nach der DSGVO sind zum Beispiel:
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